Seminar

Abwicklung von Werklieferungen und Dienstleistungen im Reverse-Charge-Verfahren

Das Verfahren für EU- und Drittstaaten richtig anwenden

Bildmotiv zum Seminar Abwicklung von Werklieferungen und Dienstleistungen im Reverse-Charge-Verfahren
@ alphaspirit / Shutterstock

Die Leistungen des Maschinenbaus umfassen sehr häufig Lieferungen und Montagen bzw. Installationen (Werklieferungen) beim Kunden – vornehmlich im Ausland. Darüber hinaus werden häufig auch Dienstleistungen wie Engineering, Inbetriebnahmen, Wartungen und Reparaturen, Personalgestellungen und Ähnliches erbracht.

Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist in diesem Zusammenhang bei allen Beteiligten beliebt, geht doch die Steuerschuldnerschaft unbürokratisch auf den Leistungsempfänger über. Zeit- und kostenaufwändige Registrierungen sind damit überflüssig. Doch nicht immer ist das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar. Die EU-Richtlinie gibt vor, für welche Leistungen das Verfahren zwingend anzuwenden ist und in welchen Fällen den Staaten ein Wahlrecht gewährt wird.

Das Seminar vermittelt den Rechtsrahmen der EU-Richtlinie und für die jeweilige Ausgestaltung in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Anhand von Fallstudien werden Anlagenbauprojekte umsatzsteuerlich analysiert. Wer kann das Reverse-Charge-Verfahren nutzen und wer muss sich registrieren lassen? Welche Besonderheiten gibt es in den Mitgliedstaaten zum Thema Bauleistungen? Welche Gestaltungen sind steuergünstig? Die Antworten auf diese Fragen sind stets länderbezogen. Wir blicken in diesem Seminar auf wichtige EU-Staaten und einige Drittstaaten.

Zielgruppe

Geschäftsführung, Mitarbeiter der Abteilungen Rechnungswesen und Steuern, Projektmanager im Anlagenbau sowie Projektcontroller

Seminarleitung

Portraitfoto von Ulrich Meißner

Ulrich Meißner, LL.M.

Diplom-Volkswirt und Steuerberater. Er ist Steuerreferent beim VDMA und dort seit vielen Jahren für die Umsatzsteuer verantwortlich. Ulrich Meißner leitet den VDMA-Arbeitskreis Umsatzsteuer und ist regelmäßig Referent bei Seminaren sowie Autor von Veröffentlichungen zu umsatzsteuerlichen Themen.
Portraitfoto von Günther Platzer

Mag. Günther Platzer

Geprüfter Steuerberater und Leiter der Umsatzsteuerabteilung der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz, Österreich. Seine fachlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind umsatzsteuerliche Problemstellungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in der Europäischen Union sowie in ausgewählten Drittstaaten.

Veranstaltungsdetails

Dauer: 1 Tag

Websessions live

im virtuellen Raum

Gebühren (zzgl. MwSt.)

VDMA-Mitglieder

€ 640

Nichtmitglieder

€ 800

Dauer: 1 Tag

elaya hotel frankfurt oberursel

Zimmersmühlenweg 35
61440 Oberursel
Tel.: 06171 / 5000
Mail: frankfurt-oberursel@elaya-hotels.com

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