Geschäftsbedingungen für Beratungsprojekte und firmeninterne Weiterbildungsveranstaltungen der Maschinenbau-Institut GmbH
1. Allgemeine Regelungen:Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung per E-Mail gewahrt wird. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen, es sei denn, die Vertragsparteien treffen schriftlich eine gesonderte andere Regelung. Abweichende Vertrags-bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Die widerspruchslose Annahme dieser Vertragsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers.
2. Leistungen der Maschinenbau-Institut GmbH: Die Maschinenbau-Institut GmbH erbringt ihre Dienstleistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
Ziel, Thematik, Forum und Umfang der Weiterbildungs-/Personalentwicklungs-/Beratungsleistungen werden auf Grundlage des Angebotes der Maschinenbau-Institut GmbH in den jeweiligen Verträgen festgelegt. Gleiches gilt für Honorare und Kosten für die Leistungen der Maschinenbau-Institut GmbH.
Der Auftraggeber erhält eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung. Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für die vereinbarten Leistungen der Maschinenbau-Institut GmbH, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Maschinenbau-Institut GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte aus anderen Rechtsverhältnissen gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
3. Urheberrechte/Geheimhaltung: Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Maschinenbau-Institut GmbH an den von ihr erstellten Werken (Seminar- und Trainingsunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke auf jedwegliche Art durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Maschinenbau-Institut GmbH.
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Die Maschinenbau-Institut GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekanntgewordenen nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.
4. Rücktritt/Stornierung: Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer der Maschinenbau-Institut GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von der Maschinenbau-Institut GmbH nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist die Maschinenbau-Institut GmbH berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Unsere Haftung ist gem. Ziffer 5. ausgeschlossen bzw. begrenzt. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis 4 Wochen (28 Kalendertage) vor Veranstaltungsbeginn bzw. Leistungsbeginn kostenfrei stornieren. Die Stornierung eines vereinbarten firmeninternen Seminars bzw. Workshops oder einer Beratungsleistung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt die Stornierung weniger als 28 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn, stellen wir 90% des Auftragswertes inRechnung. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden derMaschinenbau-Institut GmbH nachzuweisen.
5. Haftungsbegrenzung: Die Maschinenbau-Institut GmbH haftet im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nur für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen oder solche ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht eine umfassende Haftung, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf denvertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Unberührt bleibt die Haftung der Maschinenbau-Institut GmbH oder deren gesetzlicher Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Einhaltung eventueller Garantiezusagen.
Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Mitarbeiter der Maschinenbau-Institut GmbH ebenso wie für die von der Maschinenbau-Institut GmbH zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der Maschinenbau-Institut GmbH und dem Auftraggeber ist der Sitz der Maschinenbau-Institut GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
7. Schlussbestimmungen: Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bedingung der vorgenannten Allgemeinen Vertragsbedingungen oder eine enthaltene Regellücke lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bedingung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.
Stand: August 2022
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